TEXTILDRUCK COMPUTERSTICK TEXTILE PROMOTION
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  • ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma a true image agency GmbH.  D 67655 Kaiserslautern  

 

 

  • 1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN 1.1  Alle  Geschäfte,  Lieferungen,  Leistungen  und Angebote der Firma a true . image agency GmbH Kaiserslautern (nachfolgend: A True Product ) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese  gelten somit auch für  alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies  nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Spätestens mit Entgegennahme  der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. 1.2 Gegenbestätigungen des Kunden  und der Geltung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. 1.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn A True Product sie schriftlich bestätigt.  
  • 2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS 2.1 A True Product Angebote  sind   freibleibend  und   unverbindlich, Annahmeerklärungen   und  sämtliche   Bestellungen  bedürfen  zur Rechtswirksamkeit  der schriftlichen  oder fernschriftlichen  Bestätigung durch A True Product. Das  gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, sowie  für Angebote und Aufträge, und zwar unabhängig davon, wer in welcher Funktion für A True Product gehandelt hat. 2.2 Abbildungen,   Maße,   Gewichte   und   Farbtöne  sind  nur verbindlich, wenn dies  ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.Technische  oder  für  die  Formgestaltung  notwendige Änderungen behält  sich A True Product  vor. Dabei  sind Abweichungen  im branchentypischen Umfang,  die nach dem  Stand der Technik  zum Zeitpunkt der Auftragserteilung  nicht auszuschließen sind,  zulässig; dies gilt insbesondere hinsichtlich Druckfarben, Druckplazierungen und Größenmaßen von Kleidungsstücken. 2.3 A True Product wird eine Mehr- oder Mindermengentoleranz in Höhe von 5 % eingeräumt. Tatsächlich berechnet  wird jedoch allein die gelieferte Menge. Bei Lohnarbeiten ist eine Ausschußquote von 5% zu akzeptieren. 2.4 Der Kunde stellt die zur korrekten Auftragsabwicklung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, und zwar insbesondere  genaue Waren-und Materialangaben,  reproduktionsfähige Reinzeichnungen   mit   Überlegern    für   Farbangaben, belichtungsfähige Daten ( Vectordaten ),  genaue Farbangaben nach den handelsüblichen Farbsystemen (beispielsweise HKS/Pantone/RAL);  desweiteren  sind  mit  grafischer  Skizze die notwendigen  Standangaben  zur  korrekten  Druckpositionierung Kundenseitig zu liefern.  Reichen die  eingereichten Vorlagen  für die Anfertigung nicht  aus, wird  die erforderliche  Nachbesserung berechnet. Für fremde Vorlagen,  Skizzen, Filme, Mustershirt etc.,  die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 14 Tagen nicht angefordert werden, übernehmen wir keine Haftung. Muster werden nur gegen Berechnung gefertigt. 2.5 A True Product ist berechtigt,  vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu  verlangen.   2.6 Bei Verträgen mit Käufern, deren Sitz im Ausland ist, erfolgt der Vertragsabschluß, sofern  nicht ausdrücklich anders schriftlich  vereinbart, nur  unter der  Zahlungsvoraussetzung Lieferung gegen Akkreditiv oder Vorkasse. 2.7 Im Falle von durch A True Product akzeptierten kundenseitigen Storierungen bestätigter Aufträge wird für die Wiedereinlagerung von Basicware eine  Wider-einlagerungsgebühr in Höhe von 20% in Rechnung gestellt. Darüberhinaus ist A True Product berechtigt Zusatzleistungen die mit der Bearbeitung stornierter Aufträge in Zusammenhang stehen, in voller Höhe zu berechnen.    
  • 3.  PREISE 3.1 Maßgebend  sind   die  in   unserer Annahmeerklärung  bzw. Bestätigung genannten Preise. 3.2  Alle  Preise verstehen sich,  falls nicht schriftlich  anders vereinbart, ab Werk und ausschließlich Verpackung.  
  • 4.  LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT 4.1 Liefertermine  oder -fristen, die  verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können,  bedürfen der Schriftform. Lieferungen  vor   Ablauf  der  Lieferzeit   und  Teillieferungen  sind zulässig. Fixtermine werden grundsätzlich nicht akzeptiert. 4.2  Liefer- und  Leistungsverzögerungen aufgrund  höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,  die A True Product die  Erfüllung ihrer vertraglichen  Verpflichtungen  wesentlich  erschweren  oder  unmöglich machen (hierzu  gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen  usw., auch wenn sie  bei Lieferanten von A True Product oder deren Unterlieferanten  eintreten), hat A True Product auch bei verbindlich  vereinbarten Fristen und Terminen  nicht zu vertreten. Sie berechtigen A True Product, die vertragliche Leistung um die Dauer  der  Behinderung  zuzüglich  einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder  wegen des noch nicht  erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag  zurückzutreten. Aus solchen Verzögerungen oder Rücktritten kann  der Kunde keine Regreßansprüche ableiten. Sollten unzumutbare Verzögerungen größeren Ausmaßes auftreten, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung seinerseits hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 4.3  Sofern A True Product  die  Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen  und  Termine  zu  vertreten  hat  oder  sich  in  Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % für jede vollendete Woche  des Verzugs, insgesamt jedoch  höchstens von  5 %  des Rechnungswertes  der vom  Vertrag betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind  ausgeschlossen, es sei denn,  der Verzug beruht auf zumindest  grober Fahrlässigkeit  von A True Product.  A True Product bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden des Kunden nachzuweisen.    
  • 5. GEFAHRENÜBERGANG 5.1  Die  Gefahr geht auf den  Kunden über, sobald die  Sendung an die den Transport ausführende  Person oder Firma übergeben worden ist oder  zwecks Versendung das Lager  von A True Product verlassen hat. Falls der  Versand ohne Verschulden  von A True Product unmöglich  wird, geht  die  Gefahr  mit  Meldung  der  Versandbereitschaft auf den Kunden über. 5.2 Ab  der  Auslieferung  sind alle Verkehrssicherungspflichten vom Kunden zu erfüllen, der diesbezüglich A True Product von Forderungen Dritter freigestellt.  
  • 6.  GEWÄHRLEISTUNG 6.1  A True Product haftet dem Kunden dafür, daß die Ware zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Kunden übergeht, nicht mit Fehlern behaftet  ist, die  den Wert  oder die  Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem  Vertrag vorgesehenen Gebrauch aufheben oder mindern. 6.2  Die Gewährleistungsfrist  beginnt mit  dem Gefahrenübergang. Werden  Betriebs-  oder  Wartungsanweisungen  von  A True Product  nicht befolgt,  Änderungen an  den Produkten  vorgenommen, Teile ausgewechselt  oder  Verbrauchsmaterialien  verwendet,  die  nicht den Origialspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. 6.3 Der Kunde muß  A True Product Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb  einer  Woche, nach  Lieferung  schriftlich  mitteilen. Mängel, die auch bei  sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind A True Product unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. 6.4 Ist  die Ware fehlerhaft,  behält sich A True Product  das Recht auf Nachbesserung  oder  Ersatzlieferung  vor.  Sämtliche  Kosten der Nachbesserung gehen zu Lasten von A True Product. Erweist sich auch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung als fehlerhaft, kann der Kunde Herabsetzung der  Vergütung oder Rückgängigmachung  des Vertrages verlangen, wobei bezogene Nutzen zu entgelten sind. 6.5  Handelsübliche und  technisch nicht  vermeidbare geringe Abweichungen von  Sortiment, Qualität, Farbe,  Gewicht, Design oder Ausrüstung können nicht beanstandet  werden. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle von Lieferengpässen durch Vorlieferanten ohne Benachrichtigung vergleichbare Ersatzware zu verwenden. 6.6 Wenn  die  Transportaufgabe  zum  Vertragsumfang von A True Product gehört, entfällt  jede Haftung für  Mängel und Schäden  aus Anlaß oder im Zusammenhang des Transportes, sofern A True Product Transportart und Transporteur ordnungs-gemäß ausgewählt hat. 6.7 Die  Haftung von A True Product  ist außer für  Fälle von mindestens grober  Fahrlässigkeit auch  ausgeschlossen hinsichtlich  Beschädigungen und  Verlusten an A True Product  überlassener Ware; dies  gilt daneben auch bei Fällen höherer Gewalt wie Wasserschäden in Folge Hochwasser  etc.  Eine   Versicherung  aller  überlassenen  Waren besteht grundsätzlich nicht. 6.8  A True Product ist von jeder  Haftung befreit, wenn der Kunde Wasch oder Reinigungsbedingungen nicht einhält, dies gilt ebenfalls für die Haltbarkeit des Druckes auf von Kunden angelieferte Waren. 6.9 Die   vorstehenden   Absätze   regeln   die  Gewährleistung abschließend.  Das  gilt  nicht  für  Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.   Diesbezüglich  haftet   A True Product für Mangelfolgeschäden nur bei Vorliegen einer besonderen Zusage.  
  • 7.  EIGENTUMSVORBEHALT 7.1  A True Product liefert  ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt nach § 455 BGB.  Darüber hinaus bleiben  die verkauften Waren  bis zur vollständigen  Bezahlung  aller  sonstigen  laufenden Forderungen (einschließlich  sämtlicher  Saldoforderungen  aus  Kontokorrent) Eigentum von A True Product.  Ein Verkauf der Ware durch  den Kunden vor vollständiger Bezahlung ist lediglich in geschäftsüblichem Umfang erlaubt. Gleichzeitig erfolgt automatisch  die Abtretung der Verkaufsforderungen an  den jeweiligen Kunden  (Rechnung) an A True Product in Höhe des  Warenwertes. Dies gilt sinngemäß auch  in Fällen der Weiterverarbeitung.  A True Product kann  verlangen, daß  der Kunde  ihr alle abgetretenen  Forderungen und deren  Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen  Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den  Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine Mitteilung durch A True Product oder  den Kunden über die Abtretung erfolgt nicht,  solange der Kunde seinen  Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß  nachkommt. Der Kunde  bleibt neben A True Product zur Einziehung ermächtigt. 7.2 Der Kunde hat jede Veränderung der Ware, jeden Wohn- und Geschäftssitzwechsel sowie  jede Pfändung der  gelieferten Ware unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch am dritten Werktage; bei Pfändungen ist eine Abschrift des Pfändungsprotokolls vorzulegen. Auf  Verlangen ist  A True Product der  freie Zutritt  zu den Räumen, in denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren befinden, zu gewähren. 7.3 Wenn  der  Wert  der  so  geschaffenen  Sicherheiten  die zu sichernden Forderungen  um mehr als 50  % übersteigt, ist A True Product auf Verlangen  des Kunden hinsichtlich  des über-steigenden Teiles zur Freigabe verpflichtet. 7.4  Wird im Zusammenhang mit der Zahlung einer Rechnung durch den Kunden eine  wechselmäßige Haftung begründet, so erlöschen der Eigentumsvorbehalt und die ihm zugrunde liegende Forderung nicht vor der Einlösung  des Wechsels durch den Kunden als Bezogenem.  
  • 8.  ZAHLUNG 8.1 Soweit  nicht anders schriftlich  vereinbart, sind die  Rechnungen von innerhalb 10  Tagen netto zahlbar,  wobei der Zahlungseingang  bei A True Product entscheidet. Skontoabzüge  bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 8.2 Gerät der  Kunde in  Verzug, so  ist A True Product berechtigt, vom betreffenden  Zeitpunkt  an  Zinsen  in  Höhe  von  5  % über dem jeweiligen  Bundesbankdiskontsatz zu  berechnen. Zahlungen werden immer den ältesten Rechnungen zugeordnet. wobei Kosten und Zinsen zuerst verrechnet werden. 8.3 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn A True Product andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des  Kunden in Frage stellen,  ist A True Product berechtigt, die  gesamte  Restschuld  fällig  zu  stellen,  auch wenn A True Product Schecks angenommen hat. Dies gilt insbesondere auch wenn eine für den Kunden in Höhe des gesamten Auftragsvolumens beantragte Forderungsausfallversicherung abgelehnt oder nur in Teilbeträgen zuerkannt wird. A True Product ist  in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 8.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur  berechtigt,  wenn  die  Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 8.5  Bei Auslandgeschäften trägt  der Kunde die anfallenden Nebenkosten des Geldverkehrs bis zur Bank von A True Product. 8.6  Werden  Sonder-  oder  Aktionspreise  vereinbart und erfolgt der Zahlungseingang nicht zu dem vereinbarten Termin, wird zu den üblichen Normalkonditionen nachberechnet. 8.7 Bei Bereitstellung  außergewöhnlich großer  Mengen von  Rohmaterial,  besonderen Materialien,  Sonderanfertigungen oder Vorleistungen kann  hierfür Vorauszahlung verlangt  werden, wenn die Bereitstellungskosten 30 % des Auftrags-wertes übersteigen.   
  • 9.  URHEBERRECHT UND EIGENTUM Sämtliche von A True Product bei Auftragserfüllung gefertigten Dokumente und  Gegenstände  wie  Druckunterlagen,  Skizzen, Drucksiebe etc. bleiben Eigentum von A True Product, auch  wenn für die Anfertigung eine besondere Vergütung vereinbart war. Daneben verbleibt A True Product das allgemeine  Urheber- bzw.  sonstige Schutzrecht,  wenn eine bildliche,  zeichnerische  oder  fotografische  o.ä.  Darstellung von A True Product entworfen, gestaltet oder umgestaltet wurde, sofern nicht schriftlich etwas anderes  vereinbart wurde. Soweit entsprechende Vorlagen etc. vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, übernimmt dieser  die Gewähr,  daß  Rechte  Dritter nicht  der Auftragsausführung entgegenstehen, mit entsprechender Freistellungsfolge zugunsten von A True Product.  
  • 10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BZW.- AUSSCHLUSS 10.1 Schadensersatzansprüche aus  Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver  Forderungsverletzung, aus  Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen A True Product als auch  gegen  deren  Erfüllungs-  bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 10.2  Werden  vom  Kunden  angelieferte  Waren oder Druckvorlagen etc. verwendet,  so entfällt eine  Haftung von A True Product bei eventueller  Nichteignung der  angelieferten Gegenstände,  sofern die Nichteignung nicht offenkundig war.    
  • 11. ANWENDBARES RECHT,GERICHTSSTAND TEILNICHTIGKEIT 11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11.2  Gerichtsstand ist Kaiserslautern. 11.3 Sollte  eine Bestimmung in  diesen Geschäfts-bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,  so ist hiervon die  Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder  Vereinbarungen nicht berührt.  Eventuell unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen zulässigen ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt für etwaige Lücken dieser Bedingungen. Im übrigen gelten die allgemeine Gesetze. 11.4  Alle Willenserklärungen mit Bezug auf den geschlossenen Vertrag unterliegen zu  ihrer Wirksamkeit dem Schriftlichkeitserfordernis. Dies gilt auch  für eine Abdingung dieses Erfordernisses. Mängelrügen  u.ä. sind  zur  Beschleunigung  per  Fax  o.ä.  mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu erheben.    

 

 

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