- 1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN 1.1 Alle
Geschäfte, Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma a true . image agency GmbH Kaiserslautern (nachfolgend: A True Product ) erfolgen
ausschließlich auf Grundlage dieser nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. 1.2 Gegenbestätigungen des Kunden und der Geltung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn A True Product sie schriftlich
bestätigt.
- 2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS 2.1 A True Product Angebote
sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärungen und
sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung durch A True Product. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, sowie für Angebote und
Aufträge, und zwar unabhängig davon, wer in welcher Funktion für A True Product gehandelt hat. 2.2 Abbildungen, Maße,
Gewichte und Farbtöne sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird.Technische oder für die Formgestaltung notwendige Änderungen behält sich A True
Product vor. Dabei sind Abweichungen im branchentypischen Umfang, die nach dem Stand der
Technik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht auszuschließen sind, zulässig; dies gilt insbesondere hinsichtlich Druckfarben,
Druckplazierungen und Größenmaßen von Kleidungsstücken. 2.3 A True Product wird eine Mehr- oder Mindermengentoleranz in Höhe von 5 %
eingeräumt. Tatsächlich berechnet wird jedoch allein die gelieferte Menge. Bei Lohnarbeiten ist eine Ausschußquote von 5% zu akzeptieren. 2.4 Der Kunde stellt die zur korrekten Auftragsabwicklung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, und zwar insbesondere
genaue Waren-und Materialangaben, reproduktionsfähige Reinzeichnungen mit Überlegern
für Farbangaben, belichtungsfähige Daten ( Vectordaten ), genaue Farbangaben nach den handelsüblichen Farbsystemen (beispielsweise
HKS/Pantone/RAL); desweiteren sind mit grafischer Skizze die notwendigen
Standangaben zur korrekten Druckpositionierung Kundenseitig zu liefern. Reichen die eingereichten
Vorlagen für die Anfertigung nicht aus, wird die erforderliche Nachbesserung berechnet. Für fremde
Vorlagen, Skizzen, Filme, Mustershirt etc., die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 14 Tagen nicht angefordert werden, übernehmen wir keine
Haftung. Muster werden nur gegen Berechnung gefertigt. 2.5 A True Product ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. 2.6 Bei Verträgen mit Käufern, deren Sitz im
Ausland ist, erfolgt der Vertragsabschluß, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, nur unter der
Zahlungsvoraussetzung Lieferung gegen Akkreditiv oder Vorkasse. 2.7 Im Falle von durch A True Product akzeptierten
kundenseitigen Storierungen bestätigter Aufträge wird für die Wiedereinlagerung von Basicware eine Wider-einlagerungsgebühr in Höhe von 20% in Rechnung gestellt. Darüberhinaus ist A True
Product berechtigt Zusatzleistungen die mit der Bearbeitung stornierter Aufträge in Zusammenhang stehen, in voller Höhe zu berechnen.
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3. PREISE 3.1 Maßgebend
sind die in unserer Annahmeerklärung bzw. Bestätigung genannten Preise. 3.2 Alle Preise verstehen sich, falls nicht schriftlich anders vereinbart, ab Werk
und ausschließlich Verpackung.
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4. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT 4.1 Liefertermine
oder -fristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferungen vor
Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig. Fixtermine werden grundsätzlich nicht
akzeptiert. 4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die A True Product die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen
wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von A True Product oder deren Unterlieferanten eintreten), hat A True Product auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen A True Product, die vertragliche Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Aus solchen Verzögerungen oder Rücktritten kann der Kunde keine Regreßansprüche ableiten. Sollten
unzumutbare Verzögerungen größeren Ausmaßes auftreten, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung seinerseits hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten. 4.3 Sofern A True Product die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter
Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich
in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt
jedoch höchstens von 5 % des Rechnungswertes der vom Vertrag betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von
A True Product. A True Product bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden des Kunden nachzuweisen.
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5. GEFAHRENÜBERGANG 5.1 Die
Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager von A True Product verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von A True Product
unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. 5.2 Ab der Auslieferung sind alle
Verkehrssicherungspflichten vom Kunden zu erfüllen, der diesbezüglich A True Product von Forderungen Dritter freigestellt.
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6. GEWÄHRLEISTUNG 6.1 A True Product haftet dem
Kunden dafür, daß die Ware zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Kunden übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder
die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorgesehenen Gebrauch aufheben oder mindern. 6.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang. Werden
Betriebs- oder Wartungsanweisungen von A True Product nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Origialspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. 6.3 Der
Kunde muß A True Product Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, nach Lieferung
schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind A True Product unverzüglich nach
Entdeckung mitzuteilen. 6.4 Ist die Ware fehlerhaft, behält sich A True Product das
Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Sämtliche Kosten der Nachbesserung gehen zu Lasten von
A True Product. Erweist sich auch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung als fehlerhaft, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen, wobei bezogene Nutzen zu entgelten sind. 6.5 Handelsübliche und technisch
nicht vermeidbare geringe Abweichungen von Sortiment, Qualität, Farbe, Gewicht, Design oder Ausrüstung können nicht
beanstandet werden. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle von Lieferengpässen durch Vorlieferanten ohne Benachrichtigung vergleichbare Ersatzware zu verwenden.
6.6 Wenn die Transportaufgabe zum Vertragsumfang von A True Product
gehört, entfällt jede Haftung für Mängel und Schäden aus Anlaß oder im Zusammenhang des Transportes, sofern A True Product Transportart und
Transporteur ordnungs-gemäß ausgewählt hat. 6.7 Die Haftung von A True Product ist außer
für Fälle von mindestens grober Fahrlässigkeit auch ausgeschlossen hinsichtlich Beschädigungen und
Verlusten an A True Product überlassener Ware; dies gilt daneben auch bei Fällen höherer Gewalt wie Wasserschäden in Folge Hochwasser
etc. Eine Versicherung aller überlassenen Waren besteht grundsätzlich nicht. 6.8 A True Product ist von jeder Haftung befreit, wenn der Kunde Wasch oder Reinigungsbedingungen nicht einhält, dies gilt
ebenfalls für die Haltbarkeit des Druckes auf von Kunden angelieferte Waren. 6.9 Die
vorstehenden Absätze regeln die Gewährleistung abschließend. Das
gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen. Diesbezüglich
haftet A True Product für Mangelfolgeschäden nur bei Vorliegen einer besonderen Zusage.
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7. EIGENTUMSVORBEHALT 7.1 A True Product
liefert ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt nach § 455 BGB. Darüber hinaus bleiben die verkauften Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller sonstigen laufenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) Eigentum von A True Product. Ein Verkauf der Ware durch den Kunden
vor vollständiger Bezahlung ist lediglich in geschäftsüblichem Umfang erlaubt. Gleichzeitig erfolgt automatisch die Abtretung der Verkaufsforderungen an den
jeweiligen Kunden (Rechnung) an A True Product in Höhe des Warenwertes. Dies gilt sinngemäß auch in Fällen der
Weiterverarbeitung. A True Product kann verlangen, daß der Kunde ihr alle abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die
Abtretung mitteilt. Eine Mitteilung durch A True Product oder den Kunden über die Abtretung erfolgt
nicht, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde bleibt neben A
True Product zur Einziehung ermächtigt. 7.2 Der Kunde hat jede Veränderung der Ware, jeden Wohn- und Geschäftssitzwechsel
sowie jede Pfändung der gelieferten Ware unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch am dritten Werktage; bei Pfändungen ist eine Abschrift des
Pfändungsprotokolls vorzulegen. Auf Verlangen ist A True Product der freie Zutritt zu den Räumen, in denen sich die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren befinden, zu gewähren. 7.3 Wenn der Wert
der so geschaffenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 50 %
übersteigt, ist A True Product auf Verlangen des Kunden hinsichtlich des über-steigenden Teiles zur Freigabe verpflichtet. 7.4 Wird im Zusammenhang mit der Zahlung einer Rechnung durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung begründet, so
erlöschen der Eigentumsvorbehalt und die ihm zugrunde liegende Forderung nicht vor der Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenem.
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8. ZAHLUNG 8.1 Soweit nicht anders
schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen von innerhalb 10 Tagen netto zahlbar, wobei der
Zahlungseingang bei A True Product entscheidet. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 8.2 Gerät der Kunde in Verzug, so ist A True Product berechtigt, vom betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Zahlungen werden immer den ältesten Rechnungen zugeordnet. wobei Kosten und Zinsen zuerst verrechnet
werden. 8.3 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn A True Product andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist A True Product berechtigt, die gesamte Restschuld
fällig zu stellen, auch wenn A True Product Schecks angenommen hat. Dies gilt insbesondere auch wenn eine für den Kunden in Höhe des gesamten
Auftragsvolumens beantragte Forderungsausfallversicherung abgelehnt oder nur in Teilbeträgen zuerkannt wird. A True Product
ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 8.4 Der Kunde ist zur
Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 8.5 Bei Auslandgeschäften
trägt der Kunde die anfallenden Nebenkosten des Geldverkehrs bis zur Bank von A True Product. 8.6
Werden Sonder- oder Aktionspreise vereinbart und erfolgt der Zahlungseingang nicht zu dem vereinbarten Termin, wird zu den
üblichen Normalkonditionen nachberechnet. 8.7 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen
von Rohmaterial, besonderen Materialien, Sonderanfertigungen oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung
verlangt werden, wenn die Bereitstellungskosten 30 % des Auftrags-wertes übersteigen.
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9. URHEBERRECHT UND EIGENTUM Sämtliche von A True Product bei
Auftragserfüllung gefertigten Dokumente und Gegenstände wie Druckunterlagen, Skizzen, Drucksiebe etc. bleiben Eigentum von
A True Product, auch wenn für die Anfertigung eine besondere Vergütung vereinbart war. Daneben verbleibt A True Product das allgemeine Urheber-
bzw. sonstige Schutzrecht, wenn eine bildliche, zeichnerische oder fotografische
o.ä. Darstellung von A True Product entworfen, gestaltet oder umgestaltet wurde, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit entsprechende
Vorlagen etc. vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, übernimmt dieser die Gewähr, daß Rechte Dritter
nicht der Auftragsausführung entgegenstehen, mit entsprechender Freistellungsfolge zugunsten von A True Product.
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10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BZW.- AUSSCHLUSS 10.1 Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen A True Product als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzlichen oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 10.2 Werden vom
Kunden angelieferte Waren oder Druckvorlagen etc. verwendet, so entfällt eine Haftung von A True Product bei
eventueller Nichteignung der angelieferten Gegenstände, sofern die Nichteignung nicht offenkundig war.
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11. ANWENDBARES RECHT,GERICHTSSTAND TEILNICHTIGKEIT 11.1 Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. 11.2 Gerichtsstand ist Kaiserslautern. 11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäfts-bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Eventuell unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen zulässigen ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt für etwaige Lücken dieser Bedingungen. Im übrigen
gelten die allgemeine Gesetze. 11.4 Alle Willenserklärungen mit Bezug auf den geschlossenen Vertrag unterliegen
zu ihrer Wirksamkeit dem Schriftlichkeitserfordernis. Dies gilt auch für eine Abdingung dieses Erfordernisses. Mängelrügen u.ä.
sind zur Beschleunigung per Fax o.ä. mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu
erheben.